1. Ich erkenne die Satzung des Schützenvereins “Zur Blanke“ e.V. an und bin mit der Speicherung meiner persönlichen Daten einverstanden, die lediglich zu vereinsinternen Angelegenheiten verwendet werden dürfen. Eine Kündigung ist nur schriftlich zum Jahresende möglich.
  2. Die Beitragszahlungen erfolgen nach dem folgenden Rhythmus:
    Jährlich: 1. Februar
    Halbjährlich: 1. Februar und 1. Juli
    Vierteljährlich: 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November
  3. Änderungen beim Beitragseinzug müssen zeitnah beim geschäftsführenden Vorstand vorgebracht werden.
  4. Interessierte Mitglieder für den Schützenverein “Zur Blanke“ e.V. sollen für das laufende Kalenderjahr (Startpunkt: Abgabe des Aufnahmeantrages) kostenlos in den Verein aufgenommen werden (Probejahr), sofern sie nicht eine Funktion im Verein sowie einem „neuen“ Königsthron angehören. Nach dem Ende des Probejahres wird der reguläre Beitrag gezahlt. Der Beitragseinzug hat dann unverzüglich zu erfolgen.
  5. Wenn Mitglieder neue Mitglieder werben, so erhalten das werbende und das „neue“ Mitglied nach der 1. Abbuchung im neuen Kalenderjahr eine wertschätzende Aufmerksamkeit vom Schützenverein “Zur Blanke“ e.V. Dies kann ggf. auch den Abteilungen Schießgruppe, Spielmannszug und Festausschuss direkt zu Gute kommen.
  6. Die Beitragszahlung ist bis zu den jeweiligen Zahlungsterminen an den Verein zu entrichten. Mitglieder, deren Beitrag nicht bis zu diesem Stichtag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, befinden sich automatisch im Zahlungsverzug. In einem Erinnerungsschreiben mit einer zweiwöchigen Zahlungsfrist und den entstandenen Bankgebühren werden die säumigen Mitglieder mit freundlichen Worten auf die Fälligkeit hingewiesen. Sofern keine Zahlung bis zu der Zahlungsfrist erfolgt, wird zusätzlich eine Mahngebühr von 5,00 € und für jede weitere Zahlungsaufforderung fallen wiederum 5,00 € an. Es werden maximal zwei Mahnungsbescheide ausgestellt, sollte bis zur Fälligkeit des zweiten Mahnbescheides keine fristgerechte Beitragszahlung erfolgen, gilt die Mitgliedschaft als sofort beendet.